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Die Pachtgewässer des Vereins
Vorwort
Alle
fließenden und stehenden Gewässer in unserer näheren Umgebung sind mehr
oder weniger nicht mehr natürlichen Ursprungs, sondern von Menschenhand
beeinflusst oder sogar neu geschaffen worden. Sie sind, insbesondere in
der heutigen Zeit und gleichgültig, wie sie entstanden sind, Naturgüter
ersten Ranges und sehr sensible Lebensräume. Sauberes Wasser ist eine
wertvolle Lebensgrundlage. Der Schutz der heimischen Fischfauna ist eine
vorrangige Aufgabe der Fischervereine. Bemühungen in dieser Hinsicht
werden mehr und mehr von den Naturschutzbehörden anerkannt. Im Übrigen hat
der Gesetzgeber in § 14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg den
Fischereiberechtigten / Fischereiausübungsberechtigten zur Hege und
Erhaltung des Fischbestandes verpflichtet. Das Fischereiausübungsrecht in
den folgenden neun Gewässern mit einer Gesamtwasserfläche von 20,5
ha besitzt unser Verein auf der Grundlage des Pachtvertrages vom
19.07.2005 bis zum Jahre 2017. Darunter sind auch Gewässer oder
Gewässerteile ohne die natürliche, fischereiliche Ertragsfähigkeit.
Der
Baggersee

Um “unseren”
Baggersee werden wir von anderen Fischervereinen beneidet, wobei zu
bemerken ist, dass wir weder Besitzer noch Eigentümer des Gewässers sind,
sondern lediglich ein Nutzungsrecht, nämlich das Fischereiausübungsrecht
auf der Grundlage des Pachtvertrages haben. Trotz einer
Baggersee-Verordnung, deren Erlass wir nach Beendigung der Kiesförderung
angeregt haben, unterliegt besonders in den Sommermonaten das Gewässer im
Zusammenhang mit den heutigen erweiterten Freizeitangeboten einer
steigenden Beanspruchung durch Freizeitaktivitäten im Sinne des
“Gemeingebrauchs”.
Der Ausbau
zum Baggersee wurde 1967 im Rahmen eines “Kieswerkes” begonnen. Die
Kiesausbeute endete dann im Jahre 2001 mehr und mehr, wobei das Gelände
aber noch weiterhin als Umschlagplatz genutzt wurde. Die völlige
Einstellung der Kiesförderung und -lagerung erfolgte zu Beginn des Jahres
2002 mit dem Abriss der Baulichkeiten.
Der
Fischbestand als typischer Mischbestand wird jährlich durch einen
maßvollen, freiwilligen Besatz gestützt, weil die natürliche
Vermehrungsrate mancher Fischarten in dem ca. 13 ha großen Gewässer aus
verschiedenen Gründen nicht ausreicht. Freiwillig auch deshalb, weil ein
Pflichtbesatz von der Fischereibehörde nicht mehr vorgegeben wird.
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